SCHULARTEN IN DEUTSCHLAND
Das
Schulwesen in Deutschland kann sowohl nach Bildungsbereichen, die jeweils bestimmten
Altersgruppen entsprechen, als auch nach Schularten differenziert werden. Dabei
gilt grundsätzlich die Unterscheidung zwischen allgemein bildenden und beruflichen Schulen.
Die
allgemein bildenden Schulen umfassen alle Bildungsbereiche vom Primarbereich
bis zum Sekundarbereich II sowie die Vorklassen und Schulkindergärten. Die
Schüler einiger Schularten sind nur einem einzigen Bildungsbereich zuzuordnen
(z.B. gehören Hauptschüler dem Sekundarbereich I an), während andere
Schularten, wie die Integrierten Gesamtschulen, von Schülern des Primarbereichs
sowie der Sekundarbereiche I und II besucht werden können. Ob das Schulwesen
besser nach Schularten oder nach Bildungsbereichen betrachtet wird, ist also
abhängig von den zu beantwortenden Fragestellungen.
Die
beruflichen Schulen rechnen trotz ihrer Heterogenität in Deutschland
grundsätzlich zum Sekundarbereich II. International erfolgt die Zuordnung
teilweise nach anderen Kriterien: bestimmte Schularten und Bildungsgänge werden
hier als „postsekundär” bzw. Als „tertiär” eingestuft. In Deutschland zählen
nur die Universitäten und Fachhochschulen zum Tertiärbereich.
3.1
Allgemein bildende Schulen
Die
Schulen in Deutschland verfolgen vielfältige Bildungsziele. Sie sollen
a.Wissen,
Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln,
b.zu
selbstständigem kritischem Urteil, eigenverantwortlichem Handeln und schöpferischer
Tätigkeit befähigen,
c. zu Freiheit
und Demokratie erziehen,
d. zu Toleranz,
Achtung vor der Würde des anderen Menschen und Respekt vor anderen
Überzeugungen erziehen,
e. friedliche
Gesinnung im Geist der Völkerverständigung wecken,
f. ethische
Normen sowie kulturelle und religiöse Werte verständlich machen,
g. die
Bereitschaft zu sozialem Handeln und politischer Verantwortlichkeit wecken,
h. zur
Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft befähigen,
i. über die
Bedingungen der Arbeitswelt orientieren.”
Das
Schulwesen in den Ländern Deutschlands beginnt mit Ausnahme Brandenburgs mit den
Vorklassen bzw. Schulkindergärten. Für die meisten Kinder beginnt der Eintritt
in das Schulwesen nach dem Besuch eines Kindergartens mit der Einschulung in
die Grundschule. Hier erfolgt der Übergang von spielerischen Lernformen des
Elementarbereichs zu systematischerem schulischen Lernen. Den Schülern sollen
die Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten sowie für den
erfolgreichen Besuch weiterführender Schulen vermittelt werden.
Des
Schulwesens sind:
a. In
den letzten Jahren haben einzelne Länder die Möglichkeit einer vorzeitigen
Einschulung von 5-Jährigen geschaffen. Ihre Zahl steigt zunehmend.
b. Schulpflichtige,
aber noch nicht schulfähige Kinder können vom Schulbesuch zurückgestellt und in
Schulkindergärten gefördert werden.
c. In
einzelnen Ländern können auch noch nicht schulpflichtige aber schulfähige Kinder
in Vorklassen betreut werden.
Orientierungsstufe
hat die Aufgabe, innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren eine verlässliche
Entscheidungsgrundlage für die Wahl der weiterführenden Schule zu gewinnen. Die
Hauptschule, die ihren Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung
vermittelt, ist in den Schulsystemen Brandenburgs, Sachsens und Thüringens
nicht vertreten. Der Hauptschulabschluss eröffnet den Absolventen die
Möglichkeit, weitere allgemeine und berufliche Qualifikationen zu erwerben.
3.2
Berufliche Schulen
Die
Ziele der Bildungsgänge an beruflichen Schulen entsprechen weitgehend denen der
allgemein bildenden Schulen, jedoch mit einer stärkeren Betonung eines
bestimmten Berufsfeldes oder der auf den jeweiligen Ausbildungsgang bezogenen
fachtheoretischen und fachpraktischen Themen.
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